CE-gekennzeichnete Drohnen für den Einsatz innerhalb der EU

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Jul 05, 2023

CE-gekennzeichnete Drohnen für den Einsatz innerhalb der EU

Ab dem 1. Januar 2024 muss der Betrieb in der offenen Kategorie entweder mit einer Drohne durchgeführt werden, die ein Kennzeichen der Klasse C0 bis C4 trägt, privat gebaut ist oder sogar ohne Klasse

Ab dem 1. Januar 2024 muss der Betrieb in der offenen Kategorie entweder mit einer Drohne durchgeführt werden, die eine Kennzeichnung der Klasse C0 bis C4 trägt, oder mit einer privat gebauten Drohne oder sogar ohne Kennzeichnung der Klasse, jedoch nur, wenn sie vor dem 31. Dezember 2023 gekauft wurde.

Beachten Sie, dass „privat gebaut“ bedeutet, dass Sie die Drohne für Ihren persönlichen Gebrauch gebaut haben; Es bezieht sich nicht auf UAS, die aus Teilesätzen zusammengesetzt sind, die als ein einziger, montagefertiger Bausatz auf den Markt gebracht werden.

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Wenn Sie vor diesem Datum eine Drohne ohne Klassenkennzeichnung gekauft haben, können Sie nach dem 1. Januar 2024 diese weiterhin in der Unterkategorie A1 fliegen, wenn sie bis zu 250 g wiegt, oder in der Unterkategorie A3, wenn sie bis zu 25 kg wiegt.

Weitere Einzelheiten finden Sie in den Bestimmungen, die sowohl für die FAQs der „offenen“ als auch der „spezifischen“ Kategorie gelten, sowie im Abschnitt „Verstehen der FAQs der „offenen“ Kategorie“. Diese FAQs führen Sie durch alle Schritte, die Sie unternehmen müssen, um die Vorschriften vollständig einzuhalten, und helfen Ihnen dabei, die Vorschriften zu ermitteln, die für die Drohneneinsätze gelten, die Sie durchführen möchten.

Für alle unsere Amateur-Drohnenpiloten: Paul und seine neue Drohne Donnie werden Ihnen zeigen, wie einfach es ist, ein sicherer und verantwortungsbewusster Drohnenpilot zu werden.